IMKERVEREIN SIEBENGEBIRGE E.V. KoeNIGSWINTER - OBERPLEIS
Gesetzliche Regelung der Steuerpflicht von Imkereien
Der Deutsche Imkerbund hat in seinen Veröffentlichungen in den vergangenen Jahren mehrfach über den Rechtsstand der Besteuerung von Imkereien nach § 13 a berichtet. Immer wieder gab es dazu von Seiten der Mitglieder viele offene Fragen, weil die Finanzverwaltungen in den Bundesländern zwar überwiegend an erkannten, dass Imkereien mit bis zu 30 Völkern keinen Gewinn erwirtschaften, aber diese Grenze bisher weder durch die Rechtsprechung noch durch Gesetz oder zitierfähige Verwaltungsanweisung festgelegt war.
Mit dem
Bundesgesetzblatt Nr. 63 vom 30.12.2014 erstmals diese gesetzliche Größenordnung für Imkereien, die für ertragssteuerliche Zwecke anzuwenden ist, formuliert. Danach wird ab 01.01.2016 davon ausgegangen, dass bei einer Betriebsgröße bis zu 30 Bienenvölkern kein Gewinn in der Imkerei erwirtschaftet wird. Bei 31 bis 70 Völkern beträgt der pauschale Gewinn 1.000, -- € im Jahr. Ab 71 Völkern ist eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung zu erstellen.Über die Bedeutung des Beschlusses des Bundesrates wird der Deutsche Imkerbund berichten.
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